In den deutschsprachigen Ländern muss ein Babyname zum Schutze des Kindes gewisse Regeln erfüllen.
Eine davon ist dass das Geschlecht des Kindes eindeutig erkennbar ist. Falls der gewählte Name
Geschlechtsneutral sein sollte so ist ein zweiter Vorname beizufügen. Ein Beispiel ist
Sascha (Sasha/Sacha).